Der frühere Ehemann der wegen der Entführung ihrer Kinder angeklagten Steakhauskettenerbin Christina Block ist mit einer Ehrschutzklage gegen deren Verteidiger gescheitert. Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main wies die beantragte Unterlassungsverfügung am Donnerstag nach eigenen Angaben ab. Die von Blocks Exmann angegriffenen Äußerungen des Anwalts aus einer Pressemitteilung seien teils hinreichend belegte "Tatsachenbehauptungen" und teils "zulässige Meinungsäußerungen".