Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin spätestens Ende 2026 räumen. Das entschied das Berliner Landgericht am Freitag. Eine Klage des Vermieters auf eine noch frühere Räumung wies das Gericht zugleich ab. Die außerordentlichen Kündigungen des Klägers seien unwirksam, weil dieser die Partei zuvor nicht abgemahnt hatte.