In einem Streit über nächtlichen Lichteinfall in seine Schlafzimmer ist ein Hauseigentümer mit einer Klage vor Gericht gescheitert. Nach Angaben des Landgerichts Köln vom Dienstag muss der Kläger das Licht, das von einem Strahler auf dem Nachbargrundstück in seine Schlafzimmer fällt, hinnehmen. Die Beeinträchtigung sei "nicht wesentlich", hieß es.