Einem Enkeltrickbetrüger darf einem Urteil zufolge die EU-Freizügigkeit und damit die Möglichkeit zum Aufenthalt in Deutschland entzogen werden. Daran ändert auch eine leibliche Tochter mit deutscher Staatsangehörigkeit und eine in Deutschland lebende Lebensgefährtin nichts, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Der aus Polen stammende Mann kann gegen die Entscheidung noch in die Berufung gehen.