Im Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Brandenburg mit zwei Sparkassen wegen Zinsen in Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag die Revisionen der Verbraucherschützer zurückgewiesen. Diese finden, dass die Sparkassen die Zinsen jahrelang falsch berechneten und zu wenig an Kundinnen und Kunden auszahlten. Auf ihre Musterfeststellungsklagen hin entschied das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel im Mai 2024, dass eine von den Sparkassen verwendete Klausel für die Zinsanpassung unwirksam war. (Az. XI ZR 64/24 und XI ZR 65/24)